Kraftfahrer Weiterbildung 

Weiterbildung für Kraftfahrer/innen nach § 5 BKrFQG und § 4 BKrFQV

 
Wer muss sich weiterbilden ?
 
Alle LKW-Fahrer/innen im gewerblichen Güterverkehr ab 3,5 to ZGM
Alle Busfahrer/innen im gewerblichen Personenverkehr ab 8 Fahrgastsitze
 
Innerhalb von 5 Jahren müssen Sie 35 Weiterbildungsstunden nachweisen.
Sie können pro Jahr ein Modul besuchen oder in einem Jahr alle 5 Module.
 
 
Wie viele Module muss man besuchen ?
 
LKW-Fahrer/innen, insgesamt 5 Module, 4 Basis und 1 spezifisches Modul, 1 Modul 7x60 Min
 
Busfahrer/innen,  insgesamt 5 Module, 4 Basis  und 1 spezifisches Modul, 1 Modul 7x60 Min
 
Wann müssen LKW/Busfahrer/innen die Weiterbildung nachweisen ?

Ab 10.09.2013 müssen Busfahrer/innen eine abgeschlossene Weiterbildung von 35 Zeitstunden nachweisen.

Ab 10.09.2014 müssen LKW Fahrer/innen eine abgeschlossene Weiterbildung von 35 Zeitstunden nachweisen.

Ab dem Stichtag 10.09.2008 Busfahrer/innen und ab dem 10.09.2009 LKW-Fahrer/innen, die eine neue Fahrerlaubnis anstreben, müssen eine Grundqualifikation nachweisen.
 
Eintrag der Schlüsselnummer 95 durch die zuständige Führerscheinstelle.
 
Was passiert ohne diesen Nachweis ?
Bußgelder nach § 9 BKrFQG Abs. 1-4
 

Bußgeldrahmen für Unternehmer

bis 20.000,00 Euro.

Bußgeldrahmen für Fahrer/innen  

bis 5.000,00 Euro.

 

Für Informationen und Fragen stehe ich Ihnen gerne zu Verfügung.

Modulschulungen nach BKrFQG für LKW

 

 - Modul 1 ECO Training auf Wunsch mit Praxis

 - Modul 2 Sozialvorschriften

 - Modul 3 Sicherheitstechniken/Fahrsicherheit

 - Modul 4 Schaltstelle Fahrer

 - Modul 5 Ladungssicherung auf Wunsch mit Praxis

 

Haben Sie offene Fragen zur Klärung oder Anmeldung? Nehmen Sie mit mir Kontakt auf unter 0174 9611799 oder nutzen Sie mein Kontaktformular

Kontakt

E-Mail:

info@ksl-fahrerschulungen.de 

 

Tel: 0174 9611799

Montag - Freitag 

08.00 - 18.00 Uhr

 

Nutzen Sie auch das Formular unter:  Kontakt 

 

Standorte

Dettenheim-Liedolsheim

Germersheim 

AGB

Ich behalte mir das Recht vor, dass alle Unterlagen bis zum vollständigen  Zahlungseingang in meinem Besitz bleiben.

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