Weiterbildung für Kraftfahrer/innen nach § 5 BKrFQG und § 4 BKrFQV
Wer muss sich weiterbilden ?
Alle LKW-Fahrer/innen im gewerblichen Güterverkehr ab 3,5 to ZGM
Alle Busfahrer/innen im gewerblichen Personenverkehr ab 8 Fahrgastsitze
Innerhalb von 5 Jahren müssen Sie 35 Weiterbildungsstunden nachweisen.
Sie können pro Jahr ein Modul besuchen oder in einem Jahr alle 5 Module.
Wie viele Module muss man besuchen ?
LKW-Fahrer/innen, insgesamt 5 Module, 4 Basis und 1 spezifisches Modul, 1 Modul 7x60 Min
Busfahrer/innen, insgesamt 5 Module, 4 Basis und 1 spezifisches Modul, 1 Modul 7x60 Min
Wann müssen LKW/Busfahrer/innen die Weiterbildung nachweisen ?
Ab 10.09.2013 müssen Busfahrer/innen eine abgeschlossene Weiterbildung von 35 Zeitstunden nachweisen.
Ab 10.09.2014 müssen LKW Fahrer/innen eine abgeschlossene Weiterbildung von 35 Zeitstunden nachweisen.
Ab dem Stichtag 10.09.2008 Busfahrer/innen und ab dem 10.09.2009 LKW-Fahrer/innen, die eine neue Fahrerlaubnis anstreben, müssen eine
Grundqualifikation nachweisen.
Eintrag der Schlüsselnummer 95 durch die zuständige Führerscheinstelle.
Was passiert ohne diesen Nachweis ?
Bußgelder nach § 9 BKrFQG Abs. 1-4
Bußgeldrahmen für Unternehmer
bis 20.000,00 Euro.
Bußgeldrahmen für Fahrer/innen
bis 5.000,00 Euro.
Für Informationen und Fragen stehe ich Ihnen gerne zu Verfügung.
Modulschulungen nach BKrFQG für LKW
- Modul 1 ECO Training auf Wunsch mit Praxis
- Modul 2 Sozialvorschriften
- Modul 3 Sicherheitstechniken/Fahrsicherheit
- Modul 4 Schaltstelle Fahrer
- Modul 5 Ladungssicherung auf Wunsch mit Praxis
Haben Sie offene Fragen zur Klärung oder Anmeldung? Nehmen Sie mit mir Kontakt auf unter 0174 9611799 oder nutzen Sie mein Kontaktformular