Weiterbildung für Kraftfahrer/innen nach § 5 BKrFQG und § 4 BKrFQV
Wer muss sich weiterbilden ?
Alle LKW-Fahrer/innen im gewerblichen Güterverkehr ab 3,5 to ZGM
Alle Busfahrer/innen im gewerblichen Personenverkehr ab 8 Fahrgastsitze
Innerhalb von 5 Jahren müssen Sie 35 Weiterbildungsstunden nachweisen.
Sie können pro Jahr ein Modul besuchen oder in einem Jahr alle 5 Module.
Wie viele Module muss man besuchen ?
LKW-Fahrer/innen, insgesamt 5 Module, 1 Modul 7x60 Min
ADR Fahrer/innen brauchen nur 4 Module bei gültiger ADR-Karte.
Busfahrer/innen, insgesamt 5 Module 1 Modul 7x60 Min
Eintrag der Schlüsselnummer 95 durch die zuständige Führerscheinstelle.
Für Informationen und Fragen stehe ich Ihnen gerne zu Verfügung.
Modulschulungen nach BKrFQG für LKW
- Modul 1 ECO Training auf Wunsch mit Praxis
- Modul 2 Sozialvorschriften
- Modul 3 Sicherheitstechniken/Fahrsicherheit
- Modul 4 Schaltstelle Fahrer
- Modul 5 Ladungssicherung auf Wunsch mit Praxis
Haben Sie offene Fragen zur Klärung oder Anmeldung? Nehmen Sie mit mir Kontakt auf unter 0174 9611799 oder nutzen Sie mein Kontaktformular