Teleskopstapler

Fahrausweis für Teleskopstapler gemäß:

 

DGUV Grundsatz 308-009 Ausbildung/Beauftragung Fahrer/innen Teleskopstapler 

DGUV Vorschrift 68 Flurförderzeuge

DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention

 

Stufe 1: DGUV 308-009

Teleskopstapler mit starrem Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel und Lasthaken.

 

Stufe 2a: DGUV 309-003

Teleskopstapler mit drehbarem Oberwagen, Kranbetrieb.

 

Stufe 2b: DGUV 308-008

Einsatz als Hubarbeitsbühne

Hintergrund:

 

Viele Unfälle jährlich, die meisten Unfälle mit Teleskopstapler gehen mit schweren oder sogar tödlichen Verletzungen einher.

 

Das muss nicht sein:

 

Eine fundierte Erstausbildung und eine jährliche Unterweisung ist daher notwendig und ist in den BG UVV Vorschriften vorgeschrieben.

Inhouse Teleskopstapler:

 

Ich führe die Ausbildung bei Ihnen vor Ort aus, die Inhouse Schulung bietet viele Vorteile:

 

Der Schein zum bedienen wird vor Ort erworben in gewohnter Umgebung, dadurch entstehen keine zusätzlichen Fahrtkosten.

 

Ich führe die Teleskopstapler Ausbildung zur einer Zeit durch, die Ihren betrieblichen Bedürfnissen entgegenkommen

Teilnehmerin/Teilnehmer

 

Mindestalter 18 Jahre

Ohne Vorkenntnisse

 

Abschlussart:

 

Bedienerausweis mit Lichtbild der von der BG anerkannt ist, gültig in jedem Unternehmen in Deutschland

 

Dauer der Ausbildung:

 

Stufe 1: Grundausbildung: 2 Tage gemäß DGUV Grundsatz 308-009

 

Stufe 2a: 1 Tag zusätzlich 

DGUV 309-003 Teleskopstapler mit drehbarem Oberwagen, Kranbetrieb.

 

Stufe 2b: 1 Tag zusätzlich 

DGUV 308-008 Einsatz als Hubarbeitsbühne

 

Inhalte der Ausbildung:

 

Theorie:

Rechtliche Grundlage

Unfallgeschehen

Aufbau und Funktion von Teleskopstapler

Betrieb allgemein 

Regelmäßige Prüfung 

Sondereinsätze
Abschließende Theorieprüfung

 

Praxis:

Einweisung Telekopstapler 

Standsicherheit
Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung  an dem Teleskopstapler durch die Bedienerin und Bediener 
Sachgemäßes Abstellen des Teleskopstapler
Praktische Fahrübungen
Abschließende praktische Prüfung

Jährliche Unterweisung für Bedienerin und Bediener von Teleskopstapler gemäß DGUV Vorschrift 1  § 4

 

Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes und der Gefahren mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch für den Bereich des Teleskopstapler.

 

Dauer der Unterweisung 3 Stunden

Haben Sie offene Fragen zur Klärung oder Anmeldung? Nehmen Sie mit mir Kontakt auf unter 0174 9611799 oder nutzen Sie mein Kontaktformular

Kontakt

E-Mail:

info@ksl-fahrerschulungen.de 

 

Tel: 0174 9611799

Montag - Freitag 

08.00 - 18.00 Uhr

 

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Standorte

Dettenheim-Liedolsheim

Germersheim 

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