Fahrausweis für Teleskopstapler gemäß:
DGUV Grundsatz 308-009 Ausbildung/Beauftragung Fahrer/innen Teleskopstapler
DGUV Vorschrift 68 Flurförderzeuge
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
Stufe 1: DGUV 308-009
Teleskopstapler mit starrem Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel und Lasthaken.
Stufe 2a: DGUV 309-003
Teleskopstapler mit drehbarem Oberwagen, Kranbetrieb.
Stufe 2b: DGUV 308-008
Einsatz als Hubarbeitsbühne
Hintergrund:
Viele Unfälle jährlich, die meisten Unfälle mit Teleskopstapler gehen mit schweren oder sogar tödlichen Verletzungen einher.
Das muss nicht sein:
Eine fundierte Erstausbildung und eine jährliche Unterweisung ist daher notwendig und ist in den BG UVV Vorschriften vorgeschrieben.
Inhouse Teleskopstapler:
Ich führe die Ausbildung bei Ihnen vor Ort aus, die Inhouse Schulung bietet viele Vorteile:
Der Schein zum bedienen wird vor Ort erworben in gewohnter Umgebung, dadurch entstehen keine zusätzlichen Fahrtkosten.
Ich führe die Teleskopstapler Ausbildung zur einer Zeit durch, die Ihren betrieblichen Bedürfnissen entgegenkommen
Teilnehmerin/Teilnehmer
Mindestalter 18 Jahre
Ohne Vorkenntnisse
Abschlussart:
Bedienerausweis mit Lichtbild der von der BG anerkannt ist, gültig in jedem Unternehmen in Deutschland
Dauer der Ausbildung:
Stufe 1: Grundausbildung: 2 Tage gemäß DGUV Grundsatz 308-009
Stufe 2a: 1 Tag zusätzlich
DGUV 309-003 Teleskopstapler mit drehbarem Oberwagen, Kranbetrieb.
Stufe 2b: 1 Tag zusätzlich
DGUV 308-008 Einsatz als Hubarbeitsbühne
Inhalte der Ausbildung:
Theorie:
Rechtliche Grundlage
Unfallgeschehen
Aufbau und Funktion von Teleskopstapler
Betrieb allgemein
Regelmäßige Prüfung
Sondereinsätze
Abschließende Theorieprüfung
Praxis:
Einweisung Telekopstapler
Standsicherheit
Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung an dem Teleskopstapler durch die Bedienerin und Bediener
Sachgemäßes Abstellen des Teleskopstapler
Praktische Fahrübungen
Abschließende praktische Prüfung
Jährliche Unterweisung für Bedienerin und Bediener von Teleskopstapler gemäß DGUV Vorschrift 1 § 4
Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes und der Gefahren mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch für den Bereich des Teleskopstapler.
Dauer der Unterweisung 3 Stunden
Haben Sie offene Fragen zur Klärung oder Anmeldung? Nehmen Sie mit mir Kontakt auf unter 0174 9611799 oder nutzen Sie mein Kontaktformular